Am 6. Februar 2014 sind im spanischen Staatsanzeiger
zwei Entscheidungen der Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN) vom
28. Januar 2014 veröffentlicht worden, durch welche die neuen Vorlagen für die
Offenlegung von Einzel- und von konsolidierten Jahresabschlüssen beschlossen
sowie die Übersetzungen in die kooffiziellen Amtssprachen der jeweiligen
Autonomen Regionen veröffentlicht werden. In Bezug auf die Einzelabschlüsse
werden die bisher aufgrund der Verordnung JUS/206/2009, vom 28. Januar, massgeblichen
Vorlagen modifiziert und um die Neuerungen der verschiedenen Reformen der
Rechnungslegungsvorschriften der letzten Jahre erweitert. Als wichtigste
Neuerung werden die massgeblichen Schwellenwerte für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen in der verkürzten Form wesentlich erhöht (siehe auch unser
Beitrag im November 2013). In Bezug auf die konsolidierten Jahresabschlüsse
werden die in der Verordnung JUS/1698/2011, vom 13. Juni, beschlossenen
Vorlagen modifiziert und um die Neuerungen durch das Gesetz 16/2012, vom 27.
Dezember, die im Dezember 2012 im BOICAC 92 veröffentlichte Rechtsauskunft Nr.
5 sowie um die Inhalte der Entscheidung des ICAC vom 28. Mai 2013 über Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der immateriellen Vermögensgegenstände erweitert. Die
neuen Vorlagen können hier abgerufen werden:
http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/es/1215197983369/Estructura_P/1215198328530/Detalle.html.
Michael Lochmann
________________________________________
Voelker Service, S.L.
Avda. Diagonal 421 3º
08008 Barcelona
Fon: +34 932 380 690
Fax: +34 932 180 948
Mail: m.lochmann@voelker-gruppe.com
Web: www.voelker-gruppe.com
________________________________________
Erstveröffentlichung
dieses Artikels in der Zeitschrift AHK Newsletter
Recht & Steuern
Nr. 20 - März 2014
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen