Mittwoch, 2. April 2014

DGRN veröffentlicht neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister

Am 6. Februar 2014 sind im spanischen Staatsanzeiger zwei Entscheidungen der Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN) vom 28. Januar 2014 veröffentlicht worden, durch welche die neuen Vorlagen für die Offenlegung von Einzel- und von konsolidierten Jahresabschlüssen beschlossen sowie die Übersetzungen in die kooffiziellen Amtssprachen der jeweiligen Autonomen Regionen veröffentlicht werden. In Bezug auf die Einzelabschlüsse werden die bisher aufgrund der Verordnung JUS/206/2009, vom 28. Januar, massgeblichen Vorlagen modifiziert und um die Neuerungen der verschiedenen Reformen der Rechnungslegungsvorschriften der letzten Jahre erweitert. Als wichtigste Neuerung werden die massgeblichen Schwellenwerte für die Aufstellung von Jahresabschlüssen in der verkürzten Form wesentlich erhöht (siehe auch unser Beitrag im November 2013). In Bezug auf die konsolidierten Jahresabschlüsse werden die in der Verordnung JUS/1698/2011, vom 13. Juni, beschlossenen Vorlagen modifiziert und um die Neuerungen durch das Gesetz 16/2012, vom 27. Dezember, die im Dezember 2012 im BOICAC 92 veröffentlichte Rechtsauskunft Nr. 5 sowie um die Inhalte der Entscheidung des ICAC vom 28. Mai 2013 über Ansatz- und Bewertungsvorschriften der immateriellen Vermögensgegenstände erweitert. Die neuen Vorlagen können hier abgerufen werden:

http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/es/1215197983369/Estructura_P/1215198328530/Detalle.html.


Michael Lochmann
________________________________________

Voelker Service, S.L.
Avda. Diagonal 421 3º
08008 Barcelona
Fon: +34 932 380 690
Fax: +34 932 180 948
Mail:
m.lochmann@voelker-gruppe.com
Web: www.voelker-gruppe.com
________________________________________


Erstveröffentlichung dieses Artikels in der Zeitschrift AHK Newsletter Recht & Steuern 
Nr. 20 - März 2014

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen