In der aktuellen Ausgabe Nr. 97 des
BOICAC vom März 2014 hat das spanische Institut für Rechnungswesen und
Wirtschaftsprüfung (ICAC) die Rechtsauskunft Nr. 4 veröffentlicht, in der auf
die Bewertung von Geflügelwürfen eingegangen wird, die zum Zeitpunkt der
Anschaffung als Anlagen im Bau und nach Aktivierung der dazugehörigen
Aufwendungen in das Sachanlagevermögen umgegliedert werden.
Im Einzelnen bezieht sich die
Auskunft auf die planmässige Abschreibung und die Ermittlung des Wertverlustes des
Geflügels und wirft die Frage auf, ob ein Abschreibungszeitraum von 28 Monaten
mit Abschreibungssätzen zwischen 2% und 4,45% in Abhängigkeit von der
monatlichen Produktivität angemessen ist sowie ob darüber hinaus in jedem
Geschäftsjahr ein Wertverlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert des
Anlagevermögens und dessen Veräusserungswert gebucht werden kann.
Dazu entscheidet das ICAC, dass
die Abschreibung in Abhängigkeit von der monatlichen Produktivität mit
unterschiedlichen Abschreibungssätzen nicht zulässig ist. Zulässig wäre allerdings
eine leistungsbezogene Abschreibung auf der Grundlage einer erwarteten Gesamtleistung,
die jedoch vor Beginn der Abschreibung festgelegt werden muss.
Darüber hinaus muss eine zusätzliche
ausserplanmässige Abschreibung immer dann vorgenommen werden, wenn der Buchwert
des Geflügels grösser ist als dessen „erzielbarer Betrag“. Der erzielbare
Betrag ist der grössere Wert zwischen dem „beizulegenden Zeitwert“ abzüglich
der Verkaufskosten und dem sogenannten „Nutzungswert“. Dabei ist der beizulegende
Zeitwert derjenige Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen
und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder zwischen
ebendiesen Geschäftspartnern eine Verbindlichkeit beglichen werden kann. Der
Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Zahlungen aus der Nutzung des Vermögenswertes
zzgl. dessen Veräusserungswert.
Hinweis: Dieser Text ist die Antwort auf unseren Beitrag „Neue
Rechtsauskünfte des BOICAC“ im Newsletter Recht & Steuern vom Mai 2014.
Michael Lochmann
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