Mittwoch, 5. November 2014

Auswirkungen des Gesetzentwurfs zum Köperschaftsteuergesetz auf das Rechnungswesen

Barcelona, den 5. November 2014

Im vergangenen August hat das Amtsblatt des spanischen Parlaments einen Gesetzesentwurf zum Körperschaftsteuergesetz veröffentlicht, der sich derzeit noch in der parlamentarischen Verhandlung befindet und dessen Verabschiedung in den nächsten Wochen erwartet wird. In der Folge wollen wir einige der beabsichtigten Änderungen aufzählen, die aufgrund der daraus sich ergebenden Anpassungen zwischen Handels- und Steuerbilanz auch Auswirkungen auf das Rechnungswesen haben: 1.) Reduzierung der derzeitigen Anzahl der AfA-Tabellen auf eine einzige Tabelle mit 33 Elementen. 2.) Sofortabschreibung neuer Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis 300 Euro bis zu einem Gesamtbetrag von 25.000 Euro im Veranlagungszeitraum. 3.) Nichtabzugsfähigkeit von Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der Wertberichtigungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. 4.) Beschränkung der Abzugsfähigkeit für Repräsentationsaufwendungen auf 1% der Nettoumsatzerlöse der Gesellschaft im Veranlagungszeitraum. 5.) Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen auf Beteiligungsdarlehen von verbundenen Unternehmen. 6.) Schrittweise Reduzierung der Steuersätze. 7.) Verrechnung von steuerlichen Verlustvorträgen ohne zeitliche Beschränkung bis zu einem bestimmten Limit der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Die Mehrzahl der geplanten Änderungen soll für Veranlagungszeiträume ab dem 1.1.2015 in Kraft treten.


Michael Lochmann
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Erstveröffentlichung dieses Artikels in der Zeitschrift AHK Newsletter Recht & Steuern 

Nr. 25 - Oktober 2014

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