Spanische Lohn- und Gehaltskostenabrechnungen
Abgesehen von den
sprachlichen Hürden gestaltet sich das Nachvollziehen der Konzepte spanischer
Gehaltsabrechnungen schwierig. Gerade bei Vertragsanbahnungen und für die
betriebswirtschaftliche Planung sind Kenntnisse in Bezug auf die Kalkulation
der Lohnnebenkosten von Bedeutung. Damit Ihnen dies in Zukunft weniger spanisch
vorkommt, möchten wir Ihnen für den schnellen Durchblick die Zusammensetzung
der Lohn- und Gehaltsnebenkosten in Spanien kurz darstellen.
Für
die Errechnung der Beitragspflicht werden nach spanischem
Sozialversicherungsrecht die für die jeweilige Berufsgruppe geltenden Mindest-
und Maximalbemessungsbeträge herangezogen. Wie in Deutschland erfolgt die
Aufteilung der Beitragspflicht zur Sozialversicherung in Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberanteil und splittet sich in die folgenden Konzepte auf:
Spanische Sozialversicherungsbeiträge im Detail
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Arbeitgeberanteil in %
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Arbeitnehmeranteil in %
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Basisbeitrag
(contingencias comunes)
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23,60%
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4,70%
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Arbeitslosenversicherung
(desempleo) bei unbefristetem Arbeitsverhältnis
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5,50%
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1,55%
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Garantie
bei Ausfall der Lohnzahlung bzw. Abfindung (FOGASA)
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0,20%
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0,00%
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Fortbildung
(Formación professional)
|
0,60%
|
0,10%
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Arbeitsunfall
und/oder Berufsunfähigkeit (Accicente de trabajo o enfermedad profesinal =
AT und EP)
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ca. 1,50 % (je nach Berufsgruppe)
|
0,00%
|
Gesamt
|
ca. 31,50 %
|
6,35%
|
Bei der derzeitigen Debatte über die deutschen Mindestlöhne bekommen spanische
Arbeitnehmer ohne tarifvertragliche Bindung große Augen, denn der gesetzliche monatliche
Mindestlohn in Spanien liegt, ausgehend von 14 Monatsgehältern, bei derzeit 645,30 EUR, also bei einem Jahresgehalt von insgesamt 9.034,20 EUR brutto (Stand 2014).
Unternehmer müssen die Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen ihrer Branche beachten, die ebenfalls Mindestlöhne in Abhängigkeit von der Qualifikation des Mitarbeiters und der Betriebszugehörigkeit festlegen. Diese liegen im Schnitt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Anhand der nachfolgenden Übersicht haben wir Ihnen die Lohn- und Gehaltskosten am Beispiel durchschnittlicher spanischer Bruttogehälter anhand orientativer Berufsgruppen dargestellt:
Unternehmer müssen die Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen ihrer Branche beachten, die ebenfalls Mindestlöhne in Abhängigkeit von der Qualifikation des Mitarbeiters und der Betriebszugehörigkeit festlegen. Diese liegen im Schnitt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Anhand der nachfolgenden Übersicht haben wir Ihnen die Lohn- und Gehaltskosten am Beispiel durchschnittlicher spanischer Bruttogehälter anhand orientativer Berufsgruppen dargestellt:
Berufsgruppe (orientative)
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Jahresbruttogehalt ab
ca. EUR:
|
Sozialversicherung Arbeitgeberanteil ab
ca. EUR:
|
Gesamtkosten ab ca. EUR:
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Berufsanfänger
|
15.000,00
|
4.965,00
|
19.965,00
|
Facharbeiter 1. Grades
|
18.000,00
|
5.958,00
|
23.958,00
|
Facharbeiter 2. Grades
|
24.000,00
|
7.944,00
|
31.944,00
|
Ingenieure und Spezialisten
|
30.000,00
|
9.930,00
|
39.930,00
|
Ab einem Jahresbrutto von 43.164,00 EUR haben Gehaltserhöhungen keine Auswirkungen auf die Sozialversicheurngsbeiträge, da der Basisberechnungssatz ab diesem Wert gleich bleibt.
Spanische Löhne und Gehälter setzten sich in Abhängigkeit des anzuwendenen Tarifvertrages aus dem Grundgehalt (salario base), den Gehaltszuschlägen (complementos salariales), Prämien (bonus) usw. zusammen. Die meisten Tarifverträge sehen die Zahlung eines 13. und 14. Monatsgehaltes (pagas extras) vor, welches jeweils im August (Urlaubsgeld) bzw. Dezember (Weihnachtsgeld) zur Auszahlung gelangt. Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer können diese Extrazahlungen auch anteilig auf 12 Monatsgehältern aufgeteilt und ausgezahlt werden.
Spanische Löhne und Gehälter setzten sich in Abhängigkeit des anzuwendenen Tarifvertrages aus dem Grundgehalt (salario base), den Gehaltszuschlägen (complementos salariales), Prämien (bonus) usw. zusammen. Die meisten Tarifverträge sehen die Zahlung eines 13. und 14. Monatsgehaltes (pagas extras) vor, welches jeweils im August (Urlaubsgeld) bzw. Dezember (Weihnachtsgeld) zur Auszahlung gelangt. Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer können diese Extrazahlungen auch anteilig auf 12 Monatsgehältern aufgeteilt und ausgezahlt werden.
Sandra Schramm
Abogada · Rechtsanwältin
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Erstveröffentlichung dieses Artikels im IHK-Magazin Reutlingen 10/2013 Rubrik: Im Ausland erfolgreich