Montag, 5. Mai 2014

Überschuldung: Erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für Verluste aus der Wertberichtigung von Aktiva

Am 8. März 2014 hat der spanische Staatsanzeiger das Königliche Gesetzesdekret 4/2014 vom 7. März veröffentlicht, durch welches dringende Maßnahmen in Sachen Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensverbindlichkeiten verabschiedet werden. In seiner siebten Schlussbestimmung legt diese Vorschrift fest, dass für diejenigen Geschäftsjahre, die im Jahr 2014 abgeschlossen werden, die im Jahresabschluss enthaltenen Wertverluste aus Sachanlagen, Immobilieninvestitionen, Vorräten oder Forderungen nicht auf das für die Insolvenz, Kapitalreduzierung oder Auflösung der Gesellschaft maßgebliche Nettvermögen angerechnet werden. Bekanntermaßen wurde diese Maßnahme 2008 von der Regierung Zapatero eingeführt, um einen Unternehmenscrash aufgrund der Abwertung der Bilanzwerte wegen des Preisverfalls auf dem Immobilienmarkt zu vermeiden, welcher viele Unternehmen verpflichtet hätte, Kapital nachzuschießen oder die Auflösung der Gesellschaft zu betreiben. Was seinerzeit aber als einmalige Maßnahme für eine Dauer von zwei Jahren geplant war, hatte sich nach fünf aufeinanderfolgenden Verlängerungen in eine Gewohnheit verwandelt. Die aktuelle Vorschrift hebt nun hervor, dass es sich um eine außerordentliche Maßnahme ausschließlich für die im Jahr 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre handelt. Augenscheinlich haben Regierungskreise die wichtigsten Immobiliengesellschaften bereits darüber informiert, dass zukünftig keine weitere Verlängerung erfolgt.

Michael Lochmann
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Erstveröffentlichung dieses Artikels im AHK Newsletter Recht & Steuern, Nr. 21, April 2014

 

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