Dienstag, 6. Mai 2014

Vergaberecht in Deutschland: Beschaffung von IT-Leistungen bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft

Einkauf mit Hindernissen

Dr. Ulrike Brucklacher, Oliver Wohlrab, Gerrit Hötzel, VOELKER Reutlingen

Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben das Vergaberecht zu beachten.
Bei der Beschaffung von IT-Leistungen sind komplexe technische Sachverhalte zu beurteilen.

Ein Dialog mit potenziellen Vertragspartnern ist jedoch verboten. Die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften kann zur Folge haben, dass der Vertrag unwirksam ist und erhebliche Verzögerungen auftreten. Dazu droht negative Publicity wegen des intransparenten Umgangs mit öffentlichen Finanzmitteln.

Die Autoren erläutern die Grundsätze und geben Fallbeispiele.


(mit freundlicher Genehmigung des Verlags "https://www.bibliomed.de/fundw" )

 

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