Einkauf mit Hindernissen
Dr. Ulrike Brucklacher, Oliver Wohlrab, Gerrit Hötzel, VOELKER ReutlingenKrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben das Vergaberecht zu beachten.
Bei der Beschaffung von IT-Leistungen sind komplexe technische Sachverhalte zu beurteilen.
Ein Dialog mit potenziellen Vertragspartnern ist jedoch
verboten. Die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften kann zur Folge haben, dass
der Vertrag unwirksam ist und erhebliche Verzögerungen auftreten. Dazu droht
negative Publicity wegen des intransparenten Umgangs mit öffentlichen
Finanzmitteln.
Die Autoren erläutern die Grundsätze und geben Fallbeispiele.
Die Autoren erläutern die Grundsätze und geben Fallbeispiele.
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