Freitag, 14. November 2014

Spanischer Fiskus kontrolliert verstärkt Auslandsrenten

Deutsche bzw. ausländische Rentner mit Wohnsitz in Spanien unterliegen der spanischen Einkommensteuer


Nach dem geltenden spanischen Einkommensteuergesetz und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland unterliegen Zahlungen einer deutschen bzw. ausländischen Altersversorgung der spanischen Steuer, sofern der Empfänger in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig ist. Durch den Informationsaustausch zwischen Spanien und anderen EU-Finanzbehörden hat der spanische Fiskus mittlerweile festgestellt, dass viele Auslandsrenten nicht korrekt angegeben werden.
Die spanischen Finanzbehörden haben daher mit einer verstärkten Überprüfung der in Spanien ansässigen Rentner und Pensionäre begonnen. Von der Prüfung betroffene Personen erhalten einen Steuerbescheid für die nicht verjährte Einkommensteuer. Darin werden diese zur Steuernachzahlung und zur Zahlung eines Säumnisaufschlags aufgefordert.

Die aktuelle spanische Steuerreform, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, sieht übergangsweise vor, dass die betroffenen steuerpflichtigen Personen innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten (vom 1.1.2015 bis zum 30.6.2015) ihre Steuersituation normalisieren können, ohne den Aufschlag begleichen zu müssen. Hierzu muss im Wege der Eigenerklärung die Einkommensteuer für die nicht verjährten Steuerjahre – 2010 bis 2014- nachträglich an das Finanzamt ohne Aufforderung gezahlt werden, damit der Säumniszuschlag ausnahmsweise entfällt.

Ingrid Llorens
Abogado
Fiscalista
_________________________________
Voelker & Partner S.L.
Avda. Diagonal 421
08008 Barcelona
Tel:      +34 932 380 690
Fax:     +34 932 180 948
E-Mail: i.llorens@voelker-gruppe.com
Web: www.voelker-gruppe.com

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen