Barcelona, den 20. November 2015
Die spanische Sozialversicherung führt seit
einigen Monaten ein neues System für die Berechnung und Abführung der
Lohnsteuer ein. Das neue System mit der Bezeichnung Cret@ ermöglicht einen
direkten elektronischen Datenaustausch zwischen der Lohnbuchhaltung und der
spanischen Sozialversicherungskasse (sog. TGSS). Die Umstellung auf dieses
System ist spätestens drei Monate nach schriftlicher Mitteilung durch die Behörde vorzunehmen.
Cret@ sieht unter anderem vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge
auf der Grundlage der im System verfügbaren Daten direkt von der
Sozialversicherungskasse berechnet werden. Damit erstellt das System dem Beitragspflichtigen einen Entwurf für die monatlich abzuführenden
Beitragssätze. Deshalb erfordert das neue System eine aktive
Beteiligung der beitragspflichtigen Unternehmen und damit eine zeitnahe Aktualisierung der Mitarbeiterdaten.
Sofern Sie die Lohnbuchhaltung extern in Auftrag
gegeben haben, ist es daher in Zukunft um so wichtiger, frühzeitig die Daten betreffend
die An- und Abmeldungen von Arbeitsverträgen, Krankschreibungen, Arbeitsunfällen,
vertragliche Änderungen usw. Ihrer Mitarbeiter weiterzuleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schramm
Abogada · Rechtsanwältin
Voelker & Partner, S.L.
Avda. Diagonal 421
08008 Barcelona
Tel: +34 932 380
690
Fax: +34 932 180 948
Mail: s.schramm@voelker.es
Blog: http://voelkerundpartner.blogspot.com.es/
Erstveröffentlichung im Kompeteznzenter Internationalisierung des DMB Deutscher Mittelstandsbund
http://www.mittelstandsbund.de/fachbeitrag_23112015_spanische_sozialversicherung
Erstveröffentlichung im Kompeteznzenter Internationalisierung des DMB Deutscher Mittelstandsbund
http://www.mittelstandsbund.de/fachbeitrag_23112015_spanische_sozialversicherung
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