Freitag, 20. November 2015

Neues System zur Berechnung und Abführung der spanischen Sozialversicherung

Barcelona, den 20. November 2015

Die spanische Sozialversicherung führt seit einigen Monaten ein neues System für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer ein. Das neue System mit der Bezeichnung Cret@ ermöglicht einen direkten elektronischen Datenaustausch zwischen der Lohnbuchhaltung und der spanischen Sozialversicherungskasse (sog. TGSS). Die Umstellung auf dieses System ist spätestens drei Monate nach schriftlicher Mitteilung durch die Behörde vorzunehmen.

Cret@ sieht unter anderem vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage der im System verfügbaren Daten direkt von der Sozialversicherungskasse berechnet werden. Damit erstellt das System dem Beitragspflichtigen einen Entwurf für die monatlich abzuführenden Beitragssätze. Deshalb erfordert das neue System eine aktive Beteiligung der beitragspflichtigen Unternehmen und damit eine zeitnahe Aktualisierung der Mitarbeiterdaten.

Sofern Sie die Lohnbuchhaltung extern in Auftrag gegeben haben, ist es daher in Zukunft um so wichtiger, frühzeitig die Daten betreffend die An- und Abmeldungen von Arbeitsverträgen,  Krankschreibungen, Arbeitsunfällen, vertragliche Änderungen usw. Ihrer Mitarbeiter weiterzuleiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Schramm
Abogada · Rechtsanwältin

Voelker & Partner, S.L.
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Erstveröffentlichung im Kompeteznzenter Internationalisierung des DMB Deutscher Mittelstandsbund
http://www.mittelstandsbund.de/fachbeitrag_23112015_spanische_sozialversicherung

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