Sie vereinbaren nachvertragliche
Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, die Zugriff auf Betriebsgeheimnisse bzw.
sensible Daten (Kundenkartei, Arbeitspapiere, Know-How, usw.) in
Ihrem Unternehmen haben? Sollen diese Mitarbeiter später in verschiedenen
Gesellschaften Ihrer Unternehmensgruppe arbeiten? Dann sollten Sie folgende Punkte
beachten:
Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen
Sie die nachvertragliche Wettbewerbsklausel so anpassen, dass sie den Interessen
jeweiligen Gesellschaften in der Unternehmensgruppe entspricht.
Problematisch wird es dann, wenn sich
die verschiedenen Unternehmen der Gruppe, unterschiedlichen Zwecken widmen.
Halten Sie die Klausel allgemein und
passen Sie diese nicht an die Anforderungen der jeweiligen Firmen in der
Unternehmensgruppe an, so gilt das Wettbewerbsverbot bei Einhaltung der
gesetzlich geforderten Voraussetzungen nur für das letzte Unternehmen der
Gruppe, in dem der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden beschäftigt war.
Tipp: Passen Sie die
nachvertragliche Wettbewerbsklausel an die Interessen aller Firmen innerhalb
der Unternehmensgruppe an. Nur so können Sie vermeiden, dass der Mitarbeiter nach
Vertragsbeendigung für andere Unternehmen tätig wird, die mit Ihren im
Wettbewerb stehen.
Sandra Schramm
Rechstanwältin · Abogada
Voelker & Partner, S.L.P.
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