Barcelona, 23.06.2014
Die Ministerialanordnung „Orden IET/1045/2014“ vom 16. Juni 2014 bringt die laufende Reform der spanischen Einspeisevergütung zum angekündigten Abschluss (s. Eintrag zum RD 413/2014). Sie legt endgültig die Standard-Anlagetypen fest, die auf alle netzgebundenen PV-Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
Insgesamt 580 PV-Anlagetypen und deren Vergütungsparameter sind in der Anordnung festgelegt, welche damit rückwirkend die Tarife seit dem 14.7.2013 und für eine Laufzeit von insgesamt 30 Jahren regelt. Die seit Juli letzten Jahres bis dato erhaltenen vorläufigen Abschlagszahlungen werden in den kommenden neun Abrechnungsperioden ausgeglichen, so dass insbesondere in dieser Zeit der Anpassung mit einer Vielzahl von notleidenden PV-Anlagen gerechnet werden muss.
Erwartet wird, dass die durch die Tarifreform hervorgerufenen Umsatzeinbußen die Einzelanlagen in unterschiedlichem Umfang trifft. Etwa ein Drittel der Anlagen muss mit Einbußen von etwa 40% des Umsatzes rechnen.
Dr. Jochen Beckmann
Abogado · Rechtsanwalt
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