Vermögenserhalt für
Spanien-Deutsche
Ist das Thema "Vermögenserhalt" auf
Grund der
sich verändernden Kapitalmärkte für sich genommen bereits
wichtig, erhält es speziell für Spanien-Deutsche eine zusätzliche Bedeutung,
wenn man es generationen- und länderübergreifend betrachtet. Hier setzen die
Vorträge und die anschließende Diskussionsrunde an.
Teil
1:
Erbrechtliche
und steuerliche Tücken für Spanien-Deutsche
- akuter
Handlungsbedarf auf Grund unmittelbar bevorstehender Änderung von EU-Recht -
Am 17.08.2015 tritt die Europäische
Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in Kraft. Das Gesetz erfasst sämtliche EU-Bürger
und führt zu einem einschneidenden Paradigmenwechsel bei der Frage, welches
nationale Erbrecht anzuwenden ist. Die Erbrechtsverordnung wird dazu führen,
dass für Deutsche in Spanien nicht mehr kraft Nationalität des Erblassers
deutsches Erbrecht Anwendung findet. Vielmehr entscheidet künftig der (zufällige)
letzte Aufenthaltsort, ob spanisches, deutsches oder ein sonstiges Erbrecht
greift. Da sich die nationalen Erbrechte europaweit allerdings deutlich
voneinander unterscheiden, besteht evident Handlungsbedarf, wenn man diesen
Zustand der Unsicherheit vermeiden will.
Handlungsbedarf besteht für Deutsche in
Spanien regelmäßig auch aus steuerlicher Sicht. Denn die EuEbVO ändert nichts
daran, dass sowohl der spanische wie auch zusätzlich der deutsche Fiskus Erbschaftsteuer
erhebt (Stichwort: Doppelbesteuerung). Dementsprechend geht es um die Frage,
wie man sein Vermögen strukturieren und sein Testament gestalten kann, damit
eine Doppelbesteuerung vermieden oder zumindest minimiert werden kann.
Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Hans Hammann,
Fachanwalt für Erbrecht und Mediator, leitet die erbrechtliche Abteilung der
Kanzlei VOELKER & Partner mit Sitz u.a. in Barcelona. Er ist Mitglied des
Geschäftsführenden Ausschusses der rund 1900 Rechtsanwälte umfassenden
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Mitherausgeber der
Fachzeitschrift "ErbR" sowie (Mit-)Autor verschiedener
erbrechtlicher Fachbücher und Aufsätze. Seine Schwerpunkte liegen in den
Bereichen der länderübergreifenden Testamentsgestaltung, Testamentsauslegung
und Testamentsumsetzung, hier insbesondere dem Pflichtteilsrecht.
Steuerberaterin und Abogado
Ingrid Llorens Memmer, MBA leitet in
der Kanzlei VOELKER in Barcelona die Abteilung Einkommen- und
Erbschaftsteuerrecht. Nach einer 10-jährigen Mitarbeit bei einer der größten
internationalen Prüfungs- gesellschaften berät die deutschsprachige
Steuerberaterin seit 2006 in der Kanzlei VOELKER nicht-spanische Staatsan- gehörige
(Residentes, Entsendete, Selbständige Unternehmer) in allen Belangen des
nationalen und internationalen Steuerrechts und vertritt sie vor den spanischen
Finanzbehörden und Gerichten.
Teil
2:
US-amerikanischer
Dollar, chinesischer Renmimbi oder Euro? Chancen und Risiken von Fremdwährungen
in der Vermögensverwaltung
Gegenüber vielen
Währungen hat der Euro seit Beginn dieses Jahr erheblich an Wert verloren. Wer
Euro hält, verzeichnet also einen Verlust seiner internationalen Kaufkraft. Vor
diesem Hintergrund wird auf die folgenden Fragen eingegangen:
·
Wie können
Anleger an der Aufwertung anderer Währungen teilhaben?
·
Welche
Chancen bieten sich europäischen Investoren in Ländern, die hohe Zinsen zahlen
- zum Beispiel Brasilien?
·
In welchem
Maße ist es vertretbar oder sogar erforderlich, Fremdwährungsrisiken im Rahmen
der Vermögensverwaltung einzugehen?
·
Wie kann das
Risiko von abrupten Währungsschwankungen für das eigene Vermögen begrenzt
oder ausgeschlossen werden?
·
Wie ist zu
erkennen, welchen Währungsrisiken einzelne Investitionskonzepte – zum Beispiel
einzelne Aktien oder Fonds – unterliegen?
Referenten:
Dr.
Michael Fabricius, CIIA ist Gründer und Geschäftsführer der
Fabricius Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Er verfügt über
langjährige Erfahrung als Portfolioverwalter und Betreuer anspruchsvoller
Privatpersonen und Familien. Die Fabricius Vermögensverwaltung zählt zu den
unabhängigen Vermögensverwaltern in Deutschland. Als
Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt sie der Regulierung durch die Deutsche
Bundesbank und der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin). Zudem ist
sie Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Philipp
Dyckerhoff, MBA, ist Gründer und Geschäftsführer von Pecunia Consult. Er
arbeitet seit über 12 Jahren als Finanzberater in Deutschland und seit ca. 9 Jahren auch in Spanien. Er ist darauf spezialisiert, für seine Kunden
ganzheitliche Lösungen zu allen Themen, die mit dem Leben "zwischen"
beiden Ländern zu tun haben, zu erarbeiten. Dr. Michael Fabricius ist der
deutsche Vermögensverwalter-Partner von Pecunia Consult.
Informationen zur Veranstaltung:
Ort: Cámara de
Comercio Alemana para España (AHK Barcelona)
Sala de
Reuniones
Còrsega,
301-303
08008 Barcelona
Fon: +34 93
415 54 44
Zeit: Mittwoch, den 27.05.2015, Beginn 19.00 Uhr
Anmeldung per Fax
oder Mail unter Angabe von Name, Anschrift und Telefon erforderlich!
Begrenzte Platzzahl!
VOELKER &
Partner, S.L. VOELKER
& Partner mbB
Avda. Diagonal 421 Am
Echazufer 24
08008 Barcelona D
- 72764 Reutlingen
Fon: +34 932 380 690 Fon:
+49 7121 920 212
Fax: +34 932 180 948 Fax:
+49 7121 920 269
Mail: barcelona@voelker-gruppe.com Mail:
info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com/erben-in-spanien www.voelker-gruppe.com/erbrecht
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